Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung sichert grundsätzlich den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab. Wenn der Versicherte zu Schadensersatzansprüchen verpflichtet ist, dann springt die Haftpflichtversicherung ein. Bei unbegründeten Ansprüchen finanziert die Haftpflichtversicherung dann außerdem deren Abwehr.Für den privaten Haushalt ist eine Privat-Haftpflichtversicherung auf jeden Fall empfehlenswert, da ansonsten eventuelle Schäden aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, und zwar in voller Höhe.

Haftpflichtversicherung Vergleichen

Ein Haftpflichtversicherungsvergleich hilft dem Nutzer, für jeden Bereich des Haftpflichtschutzes das günstigste Angebot zu finden. Er achtet dabei nicht ausschließlich auf den Versicherungsbeitrag, sondern auch auf die Vertragsgestaltung. Sowohl in der Privathaftpflichtversicherung als auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung unterscheiden sich die Leistungen je nach Versicherungsvertrag. Die Ergebnisse einer Suche auf TarifCheck24 zeigen neben dem Preis die wesentlichen Vertragsbestandteile an. Den auffälligsten Unterschied bilden die Höchstbeträge je Schadensfall, die meistens nach Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden getrennt aufgelistet werden.

Tarif mit und ohne Eigenanteil?

In allen Sparten der Haftpflichtversicherung besteht die Möglichkeit, eine Eigenbeteiligung zu vereinbaren und damit die Jahresprämie zu senken. Der Eigenanteil kann je Jahr ebenso wie je Versicherungsfall vereinbart werden. Er verringert einerseits die Prämie, führt andererseits aber auch zu möglichen Kosten, wenn ein Schadensfall eintritt. In der Privathaftpflichtversicherung bieten die Unternehmen neben der herkömmlichen Familienversicherung günstige Single-Verträge an, bei denen keine weiteren Haushaltsmitglieder mitversichert sind. Bewohner von Wohngemeinschaften achten darauf, wie der Versicherer die häusliche Gemeinschaft und damit einen üblichen Leistungsausschlussgrund definiert. Das erfolgt entweder nach dem einfachen Kriterium der abgeschlossenen Wohnung oder wie in der Statistik üblich danach, ob die Bewohner gemeinsam wirtschaften. Im zweiten Fall sind die gegenseitigen Ansprüche der Mitglieder einer Zweckwohngemeinschaft mitversichert, im ersten hingegen nicht.

Der Leistungsunterschied in der Privathaftpflichtversicherung
Die klassische Privathaftpflichtversicherung leistet, wenn eine gesetzliche Haftpflicht besteht. Damit sind Ersatzansprüche aufgrund einer Gefälligkeitsleistung und bei Schäden durch nicht deliktfähige Kinder ausgeschlossen. In beiden Fällen muss der Versicherungsnehmer rein juristisch tatsächlich keinen Schadenersatz zahlen, er fühlt sich aber moralisch häufig dazu verpflichtet und erstattet den Schaden aus eigener Tasche. Das lässt sich vermeiden, indem der Privathaftpflichtversicherungsvertrag Gefälligkeitshandlungen und deliktunfähige Kinder einschließt.